Keine steuerliche Anreize für schnelles Internet

Jean-Paul Gschwind (CVP/JU, Nationalrat) verlangt in einer Motion dass Investitionen in ein Zukunftsfähiges Netz von den steuern befreit werden sollen. Internet Service Anbieter investieren häufig nur in Gebiete mit erhöhter Population.

In vielen Randregionen der Schweiz ist die Breitbandversorgung nur sehr lückenhaft oder gar nicht gewährleistet; dies ist beispielsweise in vielen Dörfern im Kanton Jura der Fall. Dieser Umstand kann zu gravierenden Benachteiligungen in der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung der betroffenen Regionen führen. – Motion 15.3648

Damit eine gewisse Solidarität im Bereich der digitalen Telekommunikation gegeben ist und öffentliche oder private Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsbetreiber in Randregionen mit schlechter oder nicht vorhandener Breitbandversorgung investieren, wäre es denkbar, solche Investitionen steuerlich zu befreien. – Motion 15.3648

Dank der Grundversorgung erhält momentan jeder Schweizer Bürger eine minimale Geschwindigkeit von 2000/200 Kbit/s. Diese wurde anfangs Jahr verdoppelt, betrug letztes Jahr noch 1000/100 Kbit/s. Laut Stellungnahme des Bundesrates vom 26.08.2015 überlappt die Motion die bereits jetzt vorhandene Grundversorgung im Fernmeldebereich.

Zudem werden folgende Gründe genannt:

  • Aus Sicht des Staates lässt sich kaum trennscharf beurteilen, ab welcher Siedlungsdichte sich ein Ausbau des Telekommunikationsnetzes aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr lohnt. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, die ohnehin investiert hätten (Mitnahmeeffekte). Im ungünstigsten Fall könnten Unternehmen Investitionen, die sie bereits beabsichtigt haben, im Wissen um eine zukünftige Förderung verzögern.
  • Eine Förderung kann Innovationen, welche innert kürzester Zeit auf einem veralteten Standard beruhen, begünstigen. Wird eine steuerliche Förderung von bestimmten Kriterien (z.B. Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 10 Mbit/s) abhängig gemacht, läuft sie Gefahr, schnell vom technischen Fortschritt überholt zu werden.
  • Die Umsetzung einer steuerlichen Förderung würde sich administrativ komplex gestalten und sowohl bei den Steuerbehörden als auch bei den Unternehmen die Kosten des steuerlichen Vollzugs steigern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Quelle: Inside-IT und parlament.ch

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